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Migration and Home Affairs
4. Juni 2024

Rechtsetzungsvorhaben kurz und bündig

Migrations- und Asylpaket

Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement

Die Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement ersetzt die derzeitige „Dublin-III-Verordnung“ und

  • verbessert das System zur Bestimmung des für Asylanträge zuständigen Mitgliedstaats, indem es dieses effizienter und stabiler gestaltet, und verhindert Sekundärmigration,
  • führt ein verbindliches, aber flexibles Solidaritätssystem für Mitgliedstaaten ein, die unter Migrationsdruck stehen.

Asylverfahrensverordnung (einschließlich der Verordnung zum Rückführungsverfahren an der Grenze)

Mit der Asylverfahrensverordnung wird ein gemeinsames, faires und effizientes Verfahren für Entscheidungen über Asylanträge bei gleichzeitiger Begrenzung von Missbrauch und Beseitigung von Anreizen für Sekundärmigration in der gesamten EU eingeführt. Ebenso wie die Verordnung zur Festlegung des Rückführungsverfahrens an der Grenze sieht auch sie ein verbindliches Grenzverfahren sowohl für das Asyl- als auch für das Rückführungsverfahren an den Außengrenzen vor. Das Rückführungsverfahren an der Grenze wird aus juristischen Gründen in einer gesonderten Verordnung festgelegt, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die Rückführungsvorschriften auf EU-Ebene auf den Schengen-Vorschriften aufbauen.

Verordnung zur Bewältigung von Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt

Die Verordnung zur Bewältigung von Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt befasst sich mit Krisensituationen, einschließlich der Instrumentalisierung, und Situationen höherer Gewalt und sieht Ausnahmeregelungen und Solidaritätsmaßnahmen für die Mitgliedstaaten vor.

Eurodac-Verordnung

Mit der Neufassung der Eurodac-Verordnung wird die bestehende Eurodac-Datenbank von einer Asyldatenbank in eine vollwertige Asyl- und Migrationsdatenbank umgewandelt. Die neue Datenbank wird das Asylsystem unterstützen, beim Management der irregulären Migration helfen und die Umsetzung der Neuansiedlungsverordnung und der Richtlinie über den vorübergehenden Schutz erleichtern. Die Datenbank wird in den Interoperabilitätsrahmen integriert, um eine nahtlose Verbindung mit anderen EU-Datenbanken herzustellen.

Überprüfungsverordnung

Mit der neuen Überprüfungsverordnung werden einheitliche Vorschriften festgelegt, die Kontrollen und die ordnungsgemäße Registrierung von irregulären Migranten und Asylsuchenden, die in die EU einreisen, sowie einen nahtlosen Anschluss von Rückkehr- oder Asylverfahren gewährleisten.

Anerkennungsverordnung

Die Anerkennungsverordnung ersetzt die Anerkennungsrichtlinie. Darin wird die Genfer Flüchtlingskonvention in das EU-Recht einbezogen, und es soll sichergestellt werden, dass die Mitgliedstaaten gemeinsame Kriterien anwenden, um einen Anspruch auf internationalen Schutz zu begründen. Ferner werden darin der Inhalt der Rechte und Pflichten von Personen, denen internationaler Schutz zuerkannt wurde, festgelegt.

Richtlinie über Aufnahmebedingungen

Die überarbeitete Richtlinie über Aufnahmebedingungen sieht Mindeststandards für die Unterstützung von Asylbewerbern durch die Mitgliedstaaten vor und gewährleistet einen angemessenen Lebensstandard für diejenigen, die in die EU kommen und um internationalen Schutz nachsuchen.

Neuansiedlungsrahmen der Union

Die Verordnung über den Unionsrahmen für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen sorgt für mehr sichere und legale Migrationswege in die EU für schutzbedürftige Menschen und trägt zur Stärkung internationaler Partnerschaften mit Nicht-EU-Ländern bei, die viele Flüchtlinge aufnehmen.