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Migration and Home Affairs
21. Mai 2024

Migrations- und Asylpaket

Ein gemeinsames EU-System für das Migrationsmanagement

Was ist das Migrations- und Asylpaket?

Das Migrations- und Asylpaket beinhaltet eine Reihe neuer Vorschriften zum Migrationsmanagement und zur Schaffung eines gemeinsamen Asylsystems auf EU-Ebene, das Ergebnisse bringt und gleichzeitig weiterhin auf unseren europäischen Werten fußt.

Es baut auf früheren Reformvorschlägen im Bereich Migration auf, ändert diese und bietet einen umfassenden Ansatz, der auf die Stärkung und Integration wichtiger EU-Strategien in den Bereichen Migration, Asyl, Grenzmanagement und Integration abzielt. Mit strengen, aber fairen Regeln soll die Migration langfristig gesteuert und normalisiert werden, um den EU-Ländern die Flexibilität zur Bewältigung der spezifischen Herausforderungen, mit denen sie konfrontiert sind, sowie die notwendigen Garantien zum Schutz von Menschen in Not zu geben.

Am 10. April 2024 stimmte das Europäische Parlament für die neuen Migrationsvorschriften, gefolgt von der förmlichen Annahme durch den Rat der Europäischen Union am 14. Mai 2024, was es der EU nun ermöglicht, komplexe Probleme entschlossen und sinnvoll anzugehen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Union über starke und sichere Außengrenzen verfügt, die Rechte der Menschen garantiert werden und kein EU-Land unter Druck allein gelassen wird.

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Die vier Säulen der neuen Migrations- und Asylpolitik

Sichere Außengrenzen

Zuverlässige Überprüfung: Personen, die die Voraussetzungen für die Einreise in die EU nicht erfüllen, werden registriert und unterliegen Identifizierungs-, Sicherheits- und Gesundheitskontrollen.

Eurodac-Datenbank für Asyl und Migration: Mit der Eurodac-Verordnung wird die bestehende Datenbank in eine vollwertige Asyl- und Migrationsdatenbank umgewandelt, die eine eindeutige Identifizierung aller Personen gewährleistet, die als Asylsuchende oder irreguläre Migranten in die EU einreisen.

Verfahren an der Grenze und Rückführungen: Ein obligatorisches Grenzverfahren gilt für Asylsuchende, bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sie Schutz benötigen, die die Behörden irreführen oder die ein Sicherheitsrisiko darstellen. Für Personen, die keinen Anspruch auf internationalen Schutz haben, wird eine effiziente Rückführung mit Unterstützung bei der Wiedereingliederung angewandt.

Krisenprotokolle und Maßnahmen gegen Instrumentalisierung: Die Krisenverordnung sieht in Notsituationen schnelle Krisenprotokolle mit operativer Unterstützung und Finanzierung vor.

Factsheet – Sichere Außengrenzen

Schnelle und effiziente Verfahren

Klare Asylvorschriften: Die Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement gewährleistet eine wirksame Bestimmung des EU-Mitgliedstaats, der für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig ist.

Gewährleistung der Rechte der Menschen: Mit der Richtlinie über Aufnahmebedingungen werden EU-weit harmonisierte Standards festgelegt, die angemessene Lebensbedingungen für Asylsuchende gewährleisten und gleichzeitig die Schutzvorkehrungen und Garantien stärken und die Integrationsprozesse verbessern.

EU-Standards für die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus: Die Anerkennungsverordnung stärkt und harmonisiert die Kriterien für internationalen Schutz und präzisiert die Rechte und Pflichten von Personen, die internationalen Schutz genießen.

Verhinderung von Missbrauch: In der Asylverfahrensverordnung sind klare Kooperationsverpflichtungen für Asylsuchende festgelegt, die Folgen für den Fall der Nichteinhaltung vorsehen.

Factsheet – Schnelle und effiziente Verfahren

Ein wirksames System der Solidarität und Verantwortung

Ein dauerhafter Solidaritätsrahmen: Mit dem neuen Rahmen wird sichergestellt, dass die EU-Länder die erforderliche Solidarität erhalten. Die EU-Länder können wählen, wie sie sich beteiligen wollen: durch Übernahmen, Finanzbeiträge, operative Unterstützung, Beantragung von Kürzungen oder durch „Verrechnung von Verantwortlichkeiten“.

Operative und finanzielle Unterstützung: Durch einschlägige EU-Agenturen und spezielle EU-Mittel werden die EU-Länder bei allen Schritten unterstützt.

Klarere Regeln für die Zuständigkeit bei der Prüfung von Asylanträgen: Die neuen Vorschriften verbessern die Zuständigkeitskriterien zur Bestimmung des für die Prüfung eines Asylantrags zuständigen EU-Mitgliedstaats.

Verhinderung von Sekundärmigration: Asylsuchende müssen im EU-Land der ersten Einreise internationalen Schutz beantragen und dort bleiben, bis das für ihren Antrag zuständige Land bestimmt ist.

Factsheet – Wirksames System der Solidarität und Verantwortung

Einbeziehung des Themas Migration in internationale Partnerschaften

Verhinderung irregulärer Ausreisen: Stärkung der Kapazitäten der Grenzschutzbehörden in vorrangigen Partnerländern, unter anderem durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit Frontex.

Bekämpfung der Schleuserkriminalität: Im Rahmen der operativen Partnerschaften zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität mit Partnerländern und Organisationen der Vereinten Nationen werden Schleuseraktivitäten gezielt an wichtigen Orten bekämpft.

Zusammenarbeit bei der Rückübernahme: Die Entwicklung legaler Migrationswege geht mit einer besseren Zusammenarbeit in Fragen der Rückkehr und der Rückübernahme einher.

Förderung legaler Migrationswege: Mit einem EU-Talentpool wird die erste EU-weite Plattform zur Erleichterung der internationalen Anwerbung geschaffen, während Fachkräftepartnerschaften es Nicht-EU-Bürgern ermöglichen, in der EU zu arbeiten, zu studieren oder eine Ausbildung zu absolvieren.

Factsheet – Einbeziehung des Themas Migration in internationale Partnerschaften

Verständnis des Migrations- und Asylpakets

Zeitleiste und wichtigste Errungenschaften

Political agreement on the key pillars of the New Pact on Migration and Asylum