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Migration and Home Affairs
Presseartikel22. November 2022Generaldirektion Migration und InneresLesedauer: 1 Min

Wie die Meldung eines Falls von sexuellem Kindesmissbrauch 140 Kinder gerettet hat

How a child sexual abuse report helped rescue 140 children

Es ist nicht allzu lange her, da hat die Meldung eines Onlinedienstanbieters zur Verhaftung von 46 Kinderschändern in Neuseeland und zur Identifizierung von über 100 weiteren Verdächtigen in der EU geführt. Dadurch konnten mehr als 140 Kinder in allen Teilen der Welt vor sexuellem Missbrauch gerettet werden. Dieser Fall zeigt, wie eine einzige Meldung ausreichen kann, um Hunderte von Kindern aus den Händen ihrer Peiniger zu befreien. Oft sind solche Meldungen die einzige Möglichkeit, um einen Missbrauchsfall ans Licht zu bringen, der sonst vielleicht sogar dem engsten Umfeld des Kindes verborgen bliebe.

2019 meldete ein Onlinedienstanbieter, dass viele Menschen seine Plattform zum Austausch verstörender Bilder nutzen würden – auch von sadistischen Handlungen sexuellen Missbrauchs an Kleinkindern und Kindern. Die Meldung löste internationale Ermittlungen unter der Leitung der Abteilung für Inneres der neuseeländischen Polizei aus. An den Ermittlungen beteiligten sich Europol, Interpol und die Strafverfolgungsbehörden in Australien, Griechenland, Großbritannien, Kanada, Kroatien, Österreich, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und den USA.

Dabei wurden 32 GB kinderpornografisches Material sichergestellt. Weltweit wurde in mehr als 830 Fällen ermittelt. Einige Fälle waren besonders abstoßend – zwei Verdächtige aus Österreich und Ungarn missbrauchten ihre eigenen, sechs und acht Jahre alten Kinder. Beide Kinder sind jetzt in Sicherheit. Ein anderer Verdächtiger aus Spanien wurde mit Material gefasst, das sexuellen Missbrauch von Kindern zeigt. Er teilte nicht nur diese Inhalte, sondern filmte auch Erwachsene, die nackt waren oder Sex hatten, ohne deren Einwilligung. Viele Ermittlungen laufen noch in der EU.

Neue EU-Regeln gegen sexuellen Kindesmissbrauch

Leider erstatten trotz dieses ermutigenden Beispiels nicht alle Anbieter von Onlinediensten Meldung. Die Europäische Kommission hat im Mai 2022 Rechtsvorschriften vorgeschlagen, mit denen Tech-Unternehmen dazu verpflichtet werden sollen, sexuellen Kindesmissbrauch auf ihren Plattformen zu verhindern und aufzudecken. Das betrifft auch Fälle von „Grooming“ – der Praxis von Sexualstraftätern, zu Kindern eine Beziehung aufzubauen, um sie zu manipulieren, auszubeuten und zu missbrauchen.

Ziel der EU ist es, das neue Recht bis August 2024 unter Dach und Fach zu haben. Sollten die Rechtsvorschriften bis dahin nicht erlassen sein, läuft die geltende EU-Regelung aus, und Kinderschänder werden ihre Untaten einfacher begehen können, ohne sich dafür verantworten zu müssen.

Erfahren Sie mehr darüber, wie die EU gegen sexuellen Kindesmissbrauch vorgehen will.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
22. November 2022
Autor
Generaldirektion Migration und Inneres