Wenn ein Land eine Ausschreibung in das SIS eingibt, ist diese in allen anderen Ländern, die das SIS nutzen, in Echtzeit verfügbar. Somit können zuständige Behörden in der gesamten EU die Ausschreibung finden.
Was den technischen Aspekt anbelangt, besteht das SIS aus den folgenden Komponenten:
- einem zentralen System
- nationalen SIS-Systemen in allen Ländern, die das SIS nutzen
- einem Netz zwischen den Systemen
Jedes Land, das das SIS nutzt, ist für die Einrichtung, den Betrieb und die Pflege seines nationalen Systems und der nationalen Strukturen zuständig. Die Europäische Kommission ist für die allgemeine Überwachung, die Bewertung des Systems und den Erlass von Durchführungsrechtsakten und delegierten Rechtsakten zur Funktionsweise des SIS und der SIRENE-Büros zuständig. Die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht (eu-LISA) ist für das Betriebsmanagement des Zentralsystems und des Netzes zuständig.
Länder die das SIS verwenden
Das SIS ist in den meisten EU-Ländern und den assoziierten Schengen-Ländern (Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island) in Betrieb.
Neue Funktionen des SIS ab 2023
Informationsaustausch
Es gibt zusätzliche Ausschreibungskategorien und es werden mehr Daten über das SIS ausgetauscht. Somit stehen den Behörden in den Ländern, die das SIS nutzen, vollständigere und zuverlässigere Informationen zur Verfügung.
Biometrie
Ab März 2023 enthält das SIS folgende Arten biometrischer Daten zur Bestätigung und Überprüfung der Identität der im System erfassten Personen:
- Fotos
- Handflächenabdrücke
- Fingerabdrücke
- Fingerabdruckspuren
- Handflächenabdruckspuren
- DNA-Datensätze (nur für vermisste Personen)
Für biometrische Abfragen über das automatisierte Fingerabdruck-Identifizierungssystem im SIS werden Fingerabdrücke, Handflächenabdrücke, Fingerabdruckspuren und Handflächenabdruckspuren verwendet.
Bisher verwendet das SIS noch keine Bilderkennungstechniken für Gesichtsbilder oder Fotos. Hierzu muss die Kommission erst einen Bericht über die Verfügbarkeit, Einsatzbereitschaft und Zuverlässigkeit dieser Technologien vorlegen, bevor diese eingeführt werden können. Zu diesem Bericht wird das Europäische Parlament konsultiert. Sobald diese Technologie im SIS eingeführt ist, können die Mitgliedstaaten sie an regulären Grenzübergangsstellen nutzen. Anschließend kann die Kommission delegierte Rechtsakte erlassen, um weitere Umstände zu bestimmen, in denen Fotos und Gesichtsbilder zur Identifizierung von Personen verwendet werden können.
Bekämpfung des Terrorismus
Der Austausch von Informationen über Personen und Gegenstände, die an terroristischen Aktivitäten beteiligt sind, wurde verstärkt, damit die nationalen Behörden schwere Straftaten und Terrorismus besser verfolgen und verhindern können.
Seit März 2021 tauschen die Mitgliedstaaten Treffer zu SIS-Ausschreibungen im Zusammenhang mit terroristischen Straftaten mit Europol aus. Europol tauscht mit den Mitgliedstaaten über die SIRENE-Büros zusätzliche Informationen zu SIS-Ausschreibungen im Zusammenhang mit terroristischen Straftaten aus.
Schutzbedürftige Personen
Die zuständigen Behörden können Ausschreibungen zu vermissten Personen veröffentlichen, die zusätzliche Daten enthalten. Sie können auch präventive Ausschreibungen in das System eingeben, um bestimmte Kategorien schutzbedürftiger Personen zu schützen (Kinder, die von Entführung bedroht sind, oder potenzielle Opfer von Terrorismus, Menschenhandel, geschlechtsspezifischer Gewalt oder bewaffneten Konflikten oder Auseinandersetzungen).
Irreguläre Migration
Auch Rückkehrentscheidungen gehören zu den im System ausgetauschten Informationen. Damit soll die wirksame Durchsetzung dieser Entscheidungen verbessert werden. Die Staaten geben Ausschreibungen zur Einreise- und Aufenthaltsverweigerung von Personen ein, die sich illegal in der EU aufhalten und gegen die ein Einreiseverbot gemäß der Rückführungsrichtlinie verhängt wurde.
Die Zusammenarbeit zwischen Registrierungsbehörden wird auf die Registrierung von Booten, Luftfahrzeugen und Feuerwaffen ausgeweitet
Die für die Registrierung von Booten, Luftfahrzeugen und Feuerwaffen zuständigen nationalen Stellen können das SIS konsultieren, um den rechtlichen Status der ihnen zur Registrierung vorgelegten Gegenstände zu überprüfen.
- Bootsregistrierungsdienste haben nur Zugriff auf SIS-Ausschreibungen zu Booten und Bootsmotoren.
- Luftfahrzeug-Verkehrszulassungsdienste haben nur Zugriff auf SIS-Ausschreibungen zu Luftfahrzeugen und Luftfahrzeugsmotoren.
- Registrierungsstellen für Feuerwaffen haben nur Zugang zu Ausschreibungen von Personen zum Zwecke der Übergabe- oder Auslieferungshaft, oder zum Zwecke verdeckter, anfragebezogener oder gezielter Kontrollen sowie Ausschreibungen von Feuerwaffen zur Sicherstellung oder Beweissicherung.
Erweiterter Zugang zum SIS für EU-Agenturen
Europol hat Zugang zu allen Ausschreibungskategorien im SIS und tauscht Zusatzinformationen zu Ausschreibungen im Zusammenhang mit Straftaten mit den betreffenden Mitgliedstaaten aus. Am SIS-Zugang für Einsatzteams der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache wird noch gearbeitet.
Weitere Aktualisierungen in Vorbereitung
Am 6. Juli haben das Europäische Parlament und der Rat eine neue Verordnung angenommen, mit der Europol die Befugnis erhält, vorzuschlagen, dass EU-Länder Ausschreibungen zu mutmaßlichen Terroristen und Straftätern auf der Grundlage von Informationen aus Nicht-EU-Ländern in das SIS eingeben. Die Verordnung trat am 1. August 2022 in Kraft. Die Umsetzung dieser neuen Funktion läuft.
Zeitplan für Änderungen am SIS
- März 2023
Das erweiterte SIS wird in Betrieb genommen und ist voll einsatzbereit.
- Dezember 2018
Die Verordnungen treten am 28. Dezember 2018 in Kraft.
- November 2018
Die drei im Jahr 2016 vorgeschlagenen Verordnungen werden angenommen:
- Verordnung (EU) 2018/1860 über die Nutzung des Schengener Informationssystems für die Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger
- Verordnung (EU) 2018/1861 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der Grenzkontrollen
- Verordnung (EU) 2018/1862 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen
- Dezember 2016
Die Kommission legt drei Vorschläge für Verordnungen zur Verbesserung und Ausweitung der Nutzung des SIS vor. Diese umfassen die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Systems für:
- das Grenzmanagement
- die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen
- die Rückführung von illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen
SIS-Ausschreibungen und Rechte des Einzelnen
SIS-Ausschreibungen enthalten Informationen über eine bestimmte Person oder einen Gegenstand sowie Anweisungen für die Behörden, was im Falle ihres Auffindens zu tun ist.
Die spezialisierten nationalen SIRENE-Büros dienen als zentrale Anlaufstellen in Bezug auf den Austausch zusätzlicher Informationen und die Koordinierung der Aktivitäten im Zusammenhang mit SIS-Ausschreibungen.
Alle betroffenen Personen haben das Recht,
- auf die sie betreffenden Daten zuzugreifen
- unzutreffende Daten korrigieren und unrechtmäßig im System gespeicherte Daten löschen zu lassen
Jede Person, die Gegenstand von Ausschreibungen zur Rückführung oder Ausschreibungen zur Einreise- und Aufenthaltsverweigerung ist, hat das Recht, über die Ausschreibung informiert zu werden.
Jede betroffene Person hat das Recht, in jedem Land, das das SIS nutzt, vor Gericht oder bei den zuständigen Behörden auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung von Daten zu klagen oder Schadensersatz für Verstöße gegen das Datenschutzrecht zu erhalten.
Weitere Dokumente zum Thema
- Verordnung (EU) 2018/1860 über die Nutzung des Schengener Informationssystems für die Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger
- Verordnung (EU) 2018/1861 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der Grenzkontrollen
- Verordnung (EU) 2018/1862 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen
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