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Migration and Home Affairs
Presseartikel26. Oktober 2022Generaldirektion Migration und InneresLesedauer: 3 Min

Was das neue EU-Recht gegen sexuellen Kindesmissbrauch im Internet bringt

How the new EU law to tackle child sexual abuse will make a difference

Die Europäische Union arbeitet an Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch. Am 3. August 2024 läuft die aktuelle Regelung aus, der zufolge die Aufdeckung, Meldung und Löschung kinderpornografischer Online-Inhalte freiwillig ist.

Derzeit wird bei der Konzeption von Onlinediensten nicht immer an die Sicherheit von Kindern gedacht. Viele Tech-Unternehmen suchen nicht nach solchen Inhalten oder melden sie nicht, wenn sie sie finden, weil diese Entscheidung den Unternehmen selbst überlassen ist. Um wirkungsvoll gegen die missbräuchliche Nutzung von Onlinediensten durch Kinderschänder vorzugehen, sind klare Regeln nötig. Nach dem Willen der EU sollen Aufdeckung, Meldung und Löschung jetzt verpflichtend werden. Das wird der Polizei zusätzliche Beweise für sexuellen Kindesmissbrauch liefern und dafür sorgen, dass diese Inhalte schnell gelöscht werden.

Wer spürt die Inhalte auf?

Kurz gesagt wird jeder Internetanbieter nachprüfen, ob ein hinreichend hohes Risiko des sexuellen Kindesmissbrauchs durch sein System gegeben ist. Nach den vorgeschlagenen Rechtsvorschriften wird das in streng festgelegten rechtlichen Schritten erfolgen.

Falls ein hohes Risiko festgestellt wird, ergreifen die Unternehmen zunächst Maßnahmen zur Minderung des Risikos einer Schädigung. Dazu müssen sie der Koordinierungsbehörde (beispielsweise der Regierung ihres Landes) eine Risikobewertung vorlegen, damit festgestellt wird, ob durch ihre Dienste ein erhebliches Risiko des Kindesmissbrauchs gegeben ist. Wenn das Risiko hinreichend hoch ist, wird die Koordinierungsbehörde eine Aufdeckungsanordnung beantragen, in der von dem Unternehmen verlangt wird, einen Plan für die Einführung von Maßnahmen zur Aufdeckung von sexuellem Kindesmissbrauch bei größtmöglicher Achtung der Privatsphäre der Nutzer/innen zu erstellen.

Im nächsten Schritt wird das Unternehmen einen Plan zur Umsetzung der Anordnung ausarbeiten, wozu es eine datenschutzrechtliche Folgenabschätzung durchführen muss. Diese muss sowohl von der nationalen Datenschutzbehörde als auch von einer zuständigen Behörde überprüft werden. Schließlich wird eine Justizbehörde über die Anordnung entscheiden. Der Beschluss muss sowohl die Notwendigkeit der Anordnung (den Grad des Risikos eines sexuellen Kindesmissbrauchs auf der betreffenden Plattform) als auch die Wirksamkeit der Schutzvorkehrungen berücksichtigen, die getroffen werden, um die Beeinträchtigung der Privatsphäre durch die Maßnahmen möglichst gering zu halten.

Wie wird sexueller Kindesmissbrauch aufgedeckt?

Die Tech-Unternehmen werden die Ermittlung unter Einsatz von Spezialtechnologie, deren Bereitstellung durch das EU-Zentrum erleichtert werden könnte, selbst durchführen. Das Zentrum wird auch bei der Bewertung künftiger Technologien eine Rolle spielen und dafür sorgen, dass ihr Einsatz sicher ist. Diese Technologien funktionieren wie ein Spürhund, der Drogen oder Sprengstoffe am Geruch erkennt. In diesem Fall erkennt die Technologie bestimmte „Hashwerte“ und „KI-Indikatoren“, um Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch zu identifizieren.

Wie werden Missbrauchsfälle gemeldet?

Gegenwärtig nimmt das US-amerikanische National Centre for Missing and Exploited Children (eine private gemeinnützige Organisation) die Meldungen entgegen und überprüft sie. Nach dem neuen Recht kommt diese Aufgabe dem EU-Zentrum zu. Wenn Tech-Unternehmen Missbrauchsmaterial finden, werden sie das dem EU-Zentrum melden müssen. Das EU-Zentrum wird diese Meldungen überprüfen und legale Inhalte herausfiltern, damit nur bestätigte Fälle an die Polizei gehen.

Wer bestimmt, welche Inhalte gelöscht werden müssen, und wie schnell das passieren muss?

Im Moment kann das Löschen von Inhalten lange dauern und hängt oft von der Bereitschaft der einzelnen Tech-Unternehmen ab. Künftig kann eine Justizbehörde die Löschung von illegalem Material durch das Tech-Unternehmen binnen 24 Stunden anordnen, falls dies nicht freiwillig erfolgt.

Was kann ich tun?

Die neuen Rechtsvorschriften sind ein wichtiger Schritt zum besseren Schutz von Kindern vor den Gefahren des sexuellen Missbrauchs. Sie werden dabei helfen, Kinder zu schützen, Opfer zu unterstützen und Leben zu retten. Die Verpflichtung von Tech-Unternehmen, solche Inhalte aktiv aufzudecken, zu melden und zu löschen, wird schon jetzt von vielen Kinderrechtsorganisationen begrüßt. Gemeinsam für unsere Kinder – informieren Sie andere über die Vorteile der neuen EU-Regelung!

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
26. Oktober 2022
Autor
Generaldirektion Migration und Inneres