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Migration and Home Affairs
Presseartikel15. Juli 2022Generaldirektion Migration und InneresLesedauer: 1 Min

Kinderhilfswerke in aller Welt machen sich für das „historische“ neue EU-Recht zum Schutz junger Menschen stark

Children’s charities around the world champion ‘historic’ law to protect young people

Angesichts der weltweit rapide zunehmenden Berichte über Kindesmissbrauch unterstützen mehr als 70 Kinderschutzorganisationen in einem offenen Brief die Legislativvorschläge der EU zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch. Darin werden die Rechtsvorschriften als „zeitgemäß und historisch nicht nur für Europa, sondern für die ganze Welt“ bezeichnet.

Wichtige europäische und internationale Organisationen, die sich für die Sicherheit und den Schutz von Kindern einsetzen, stehen hinter den Legislativvorschlägen zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs. Dazu gehören Missing Children Europe, Eurochild, das Deutsche Kinderhilfswerk, ECPAT International, Thorn und viele mehr.

In ihrem Brief bezeichnen die Organisationen die Rechtsvorschriften als „entscheidenden Schritt hin zu einem besseren Schutz von Kinderrechten“. Sie begrüßen außerdem die Gründung eines unabhängigen EU-Zentrums für die Bekämpfung und Prävention des sexuellen Kindesmissbrauchs.

Weiter heißt es in dem Brief:

Wir befürworten auch die allgemeine Verpflichtung zur Risikobewertung und zur Einführung von Präventionsmaßnahmen [...], wodurch die Sicherheit schon im Ansatz berücksichtigt wird. Die Einrichtung eines neuen Transparenzsystems zwischen der Technologie und ihren Nutzern wird sinnvolle Maßnahmen zur Bekämpfung von kinderpornografischem Material mit messbaren Ergebnissen fördern.

Iain Drennan, Geschäftsführer von „WeProtect Global Alliance“, erklärte:

Unsere jüngste globale Bedrohungseinschätzung zeigt, dass Kinder heutzutage ständig der Gefahr der sexuellen Ausbeutung und des sexuellen Missbrauchs im Internet ausgesetzt sind. Rechtsvorschriften wie die von der EU vorgeschlagenen sind entscheidend für den Schutz von Kindern im Internet – der online drohende Schaden wird von vornherein verhindert und Täter werden der Justiz zugeführt.

Der offene Brief in voller Länge (Englisch)

Der Legislativvorschlag

Die vorgeschlagene Verordnung wurde von EU-Kommissarin Ylva Johansson am 11. Mai 2022 vorgestellt. Die Rechtsvorschriften verpflichten Tech-Unternehmen, die Gefahr einer missbräuchlichen Nutzung ihrer Dienste durch Kinderschänder einzuschätzen. In begründbaren Fällen kann von den Unternehmen verlangt werden, dass sie kinderpornografisches Material aufspüren, melden und löschen. Sie müssen auch Fälle von „Grooming“ aufdecken und melden. Damit endet die bisherige Praxis, diese Maßnahmen dem Ermessen der Tech-Unternehmen anheimzustellen.

Erfahren Sie mehr über die vorgeschlagene Verordnung.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
15. Juli 2022
Autor
Generaldirektion Migration und Inneres