Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist ein wachsendes Problem, das von den europäischen Ländern im Alleingang und ohne Koordination nur unzureichend bewältigt werden kann. Ein einzelnes EU-Land kann die Verbreitung von kinderpornografischem Material ohne die Zusammenarbeit mit privaten Online-Dienstleistern bzw. Internet-Unternehmen, die in mehreren EU-Ländern tätig sind, nicht verhindern. Wir brauchen ein einheitliches System für die ganze EU.
Jeder Online-Dienstleister handhabt die freiwillige Meldung von sexuellem Kindesmissbrauch anders. Einige Dienstanbieter werden umfassend aktiv. Andere tun überhaupt nichts. Durch lückenhaften Meldungen bleiben Missbrauchsfälle im Dunkeln. Da die Ermittlung auf freiwilliger Basis erfolgt, kann sich die Unternehmenspolitik jederzeit ändern, wodurch die Arbeit der Behörden bei der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern erschwert wird.
Mit den neuen Rechtsvorschriften möchte die Europäische Kommission die wirksame Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und privatem Sektor in der ganzen EU sicherstellen, um Kinder vor Sexualdelikten zu schützen, Täter vor Gericht zu bringen und einen angemessenen und zeitnahen Opferschutz bieten zu können.
Die Anbieter von Online-Diensten sind oft die einzigen, die den Missbrauch aufdecken können, der weitab von den Augen der Öffentlichkeit in Täternetzwerken mit bis zu Hunderttausenden von Mitgliedern stattfindet. Verschließen die Dienstanbieter die Augen davor, kann es gut sein, dass die Opfer niemals identifiziert werden und niemand ihnen helfen kann. Bereits heute werden in einigen EU-Ländern bis zu 80 % der Ermittlungen aufgrund von Meldungen durch Dienstleister eingeleitet.
Das Internet bietet Tätern neue Möglichkeiten, das Vertrauen der Kinder zu gewinnen. Sexualstraftäter sprechen Kinder in den sozialen Medien, auf Gaming-Plattformen und in Chats an und ködern sie, damit sie kompromittierende Bilder von sich aufnehmen oder sich mit ihnen treffen. Die Kinder verbringen mehr Zeit denn je online, was das Risiko der Kontaktaufnahme durch Internet-Triebtäter erhöht. Trotzdem machen die meisten Dienste keinen Unterschied zwischen minderjährigen und volljährigen Nutzern und behandeln Kinder wie internetkundige Erwachsene – was sie ganz offensichtlich nicht sind. Viele Dienste schauen weg, wenn ihre Plattformen für den Austausch von Bildern und Videos mit kinderpornografischem Inhalt missbraucht werden.
Die Ermittlung von sexuellem Kindesmissbrauch wird sich eng an den bestehenden Datenschutzvorschriften und den Vorschriften zur Vertraulichkeit der Kommunikation ausrichten. Die personenbezogenen Daten werden entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung verarbeitet. In die vorgeschlagenen Rechtsvorschriften sind Schutzmechanismen in Übereinstimmung mit der Grundrechtecharta der Europäischen Union und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eingebaut.
In dem neuen Vorschlag wird festgelegt, dass nur die für die Ermittlung des sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet absolut nötigen Daten verarbeitet werden dürfen. Sie werden grundsätzlich sofort und dauerhaft gelöscht, es sei denn, sie werden unbedingt für die in der Verordnung aufgeführten Zwecke benötigt.
Die Verordnung enthält Schutzvorkehrungen, die dafür sorgen, dass die Erkennungssysteme ausschließlich für die Aufdeckung und Meldung von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet und für die Sicherstellung der Transparenz und der Rechtsmittel eingesetzt werden. Das EU-Zentrum zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern ist ein zentraler Schutzmechanismus, der die Transparenz des Verfahrens zur Aufdeckung der Taten sicherstellt und den Zugang zu jenen Erkennungstechnologien vereinfacht, die die Privatsphäre am wenigsten verletzen.
Zum Schutz der Privatsphäre der Opfer und zur Beendigung ihrer dauerhaften Traumatisierung soll außerdem die Verbreitung von kinderpornografischem Material verhindert werden.
The companies that receive a detection order by a court will be required to use state-of-the-art technologies that are the least privacy-intrusive, limiting the error rate of false positives to the maximum extent possible.
Technologies that can ensure effective detection without substantially undermining the privacy of electronic communication exist. As there are 3 types of child sexual abuse material to be detected, we will list examples down below for: known material, new material, grooming.
- Detection of known child sexual abuse material relies on Photo DNA technology.
Photo DNA technology consists of converting a previously flagged image into a unique (and non-recoverable) identifier. This process is built on the similar concept of digital fingerprinting as originally developed for application in the detection of malware and copyrighted content. - Detection of new child sexual abuse and grooming relies on artificial intelligence classifiers.
These classifiers are trained on databases of known child sexual abuse material and confirmed grooming conversations and develop the capacity to identify analogous images, videos or conversations. Artificial intelligence classifiers are set to detect material that corresponds to new child sexual abuse material or grooming with a predetermined rate of likelihood. Therefore, it is perfectly possible to instruct them to only detect material that has an extremely high chance of being CSA. - The flagging of potential grooming conversations would occur based on artificial intelligence classifiers trained on confirmed grooming.
Grooming detection exists already and has proven reliable. Grooming detection will be subject to strict performance safeguards in particular in terms of the accuracy rate. Technologies are currently at the basis of content moderation and are already widely used, for example on gaming sites, where adult offenders often target children.
All reports sent by service providers would be reviewed at the level of the EU Centre, so that providers are given feedback on inaccurate detection and can further refine their detection tools.
Das EU-Zentrum wird mit Unternehmen und der Polizei zusammenarbeiten, um sie beim Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zu unterstützen, und für Aufsicht, Transparenz und Rechenschaftspflicht sorgen. Es unterstützt
- Unternehmen, denen es eine Datenbank mit Indikatoren zur Aufdeckung von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet bereitstellt
- die Polizeibehörden, damit sie Meldungen nachgehen und Kinder retten können
- EU-Länder bei der Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch und der Hilfe für die Opfer
Das Zentrum wird auch eng mit Partnern außerhalb der EU wie vergleichbaren Zentren in den USA, Kanada und Australien zusammenarbeiten.
Mehr über das EU-Zentrum zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
Die Richtlinie zielt auf die Harmonisierung des Strafrechts in den EU-Ländern, während die vorgeschlagene Verordnung direkt umsetzbar ist und die Zuständigkeiten der Anbieter von digitalen Diensten festlegt. So gesehen gibt es keine Überschneidungen zwischen den beiden Instrumenten.
Mit dem neuen Vorschlag wird zur Umsetzung der in der Richtlinie enthaltenen Präventions- und Unterstützungsmaßnahmen beigetragen. Das wird eine der wichtigsten Aufgaben des EU-Zentrums zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern sein.
Mehr über das EU-Zentrum zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
Die Europäische Kommission wird mit den maßgeblichen Interessenträgern aus dem öffentlichen und privaten Sektor zusammenarbeiten, um über das Präventionsnetz aus Praktikern und Forschern die Zusammenarbeit und den Austausch bewährter Verfahren auszubauen. Das EU-Zentrum zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern wird bei der Förderung der Präventionsmaßnahmen eine Schlüsselrolle spielen. Das Zentrum wird mit dem Präventionsnetz zusammenarbeiten und zugleich der Ansprechpartner für vergleichbare Zentren in aller Welt sein.
Wir arbeiten außerdem daran, den weltweiten Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch in Zusammenarbeit mit der WeProtect Global Alliance zu verbessern.
Darüber hinaus werden wir Initiativen für eine verbesserte Prävention weiter finanzieren.
Zusammen mit dem Legislativvorschlag wird die Kommission eine erneuerte Strategie für ein besseres Internet für Kinder verabschieden, um Kinder bei ihren Online-Aktivitäten noch besser zu unterstützen und zu schützen.
Im Fall seiner Annahme soll das Gesetz über digitale Dienste eine harmonisierte Ausgangsbasis für die Bekämpfung aller illegalen Inhalte im Internet bilden. Aufgrund seiner allgemeinen und horizontalen Ausrichtung geht es die Frage des sexuellen Missbrauchs von Kindern nur ansatzweise an. Kinderpornografisches Material und illegale Inhalte im Internet sollten reaktiv und fallweise bekämpft werden. Die Verhinderung der Weitergabe und Verbreitung bekannten Materials erfordert eine systematischere und zielgerichtete Herangehensweise.
Es ist deutlich geworden, dass der freiwillige Ansatz nicht funktioniert. Ein Unternehmen steht für 95 % aller Meldungen von Missbrauchsfällen und fünf Unternehmen für 99 %. Dabei sind allein beim Nationalen Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder in den USA mehr als 1600 Unternehmen registriert.
Durch die Pflicht zur Meldung von Missbrauchsfällen soll der Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern nicht nur in der EU, sondern überall auf der Welt verbessert werden. Sie bietet auch die Möglichkeit, das Mindestmaß an Informationen festzusetzen, die benötigt werden, damit die Polizei einschreiten kann. Dadurch würden sich die Meldestandards weltweit verbessern.