
Mit dem EU-Legislativvorschlag soll festgelegt werden, wie und wann Dienstleister kinderpornografisches Material und „Grooming“ in den von ihnen betriebenen digitalen Räumen aufspüren und melden müssen.
Die Hinweise kommen gewöhnlich nicht von besorgten Nachbarn. Missbrauchstäter begehen ihre Verbrechen hinter verschlossenen Türen, aber sie posten die Beweise online. Die meisten Ermittlungen stützen sich auf Meldungen durch Unternehmen. Aber nur wenige Unternehmen suchen aktiv nach solchem Material. Mithilfe einer Meldepflicht soll die Polizei an die erforderlichen Beweise gelangen. Der Legislativvorschlag sieht die Einrichtung eines EU-Zentrums für die Verhütung und Bekämpfung sexuellen Kindesmissbrauchs vor, bei dem die Meldungen von Unternehmen eingehen sollen. Das Zentrum untersucht, an welchem Ort der Missbrauch stattfindet, und benachrichtigt die Behörden des betreffenden EU-Landes. Es wird außerdem die Achtung der Grundrechte sicherstellen und für Transparenz und Rechenschaftspflicht bei den Bemühungen um die Aufdeckung des sexuellen Missbrauchs von Kindern sorgen.
Um ihrer Verpflichtung zum Schutz der Kinder nachzukommen, können die Anbieter digitaler Dienste auf modernste, bereits bestehende und zugängliche Technologie zurückgreifen, die ihnen die Einhaltung der EU-Standards für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre ermöglicht.
Das Zentrum wird eine Datenbank mit Anhaltspunkten zur Feststellung von Missbrauchsfällen (Hashwerte und KI-Indikatoren) unterhalten, um sicherzustellen, dass Inhalte mit sexuellem Kindesmissbrauch korrekt identifiziert werden. Diese Indikatoren werden von der Polizei in den EU-Ländern darauf überprüft, ob sie der EU-Definition von sexuellem Missbrauch von Kindern entsprechen. Indem diese Indikatoren den betreffenden Anbietern digitaler Dienste zugänglich gemacht werden, wird die Effizienz und Transparenz des Verfahrens zur Aufdeckung solcher Taten weiter verbessert.
Erfahren Sie, wie Technologie helfen kann, Inhalte von sexuellem Kindesmissbrauch wirksam aufzudecken.

Material zur Veranschaulichung und Erläuterung des Legislativvorschlags
Mehr über das EU-Zentrum für die Verhütung und Bekämpfung sexuellen Kindesmissbrauchs