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Migration and Home Affairs

Zugangsrechte und Datenschutz

Wie werden personenbezogene Daten geschützt?

Für das SIS gelten strenge Auflagen in Bezug auf Datenqualität und Datenschutz. Grundsätzlich ist das Land, das die Ausschreibung in das System eingibt, für ihren Inhalt verantwortlich. Das Land muss sicherstellen, dass die Daten korrekt und aktualisiert sind, und dass sie rechtmäßig eingegeben und gespeichert werden.

Die nationalen Datenschutzbehörden überwachen die Anwendung der Datenschutzvorschriften in ihren jeweiligen Ländern, während der Europäische Datenschutzbeauftragte überwacht, wie die Datenschutzvorschriften in dem von eu-LISA verwalteten Zentralsystem angewandt werden. Beide Ebenen arbeiten zusammen, um eine koordinierte lückenlose Überwachung sicherzustellen.

Wenn Daten über eine Person gespeichert werden, hat diese Person das Recht, Zugang zu den Daten zu beantragen. Durch den Zugang zu den Daten kann die Person sicherstellen, dass alle über sie gespeicherten Daten korrekt sind und rechtmäßig eingegeben wurden. Ist dies nicht der Fall, hat die Person das Recht, eine Berichtigung oder Löschung zu beantragen.

Was kann ich tun, wenn ich den Verdacht habe, dass meine Identität von einer im SIS registrierten Person missbraucht wird?

Manchmal werden bei der Begehung von Straftaten oder beim Versuch, in den Schengen-Raum einzureisen oder sich dort aufzuhalten, gefälschte oder fremde Ausweisdokumente verwendet. Dies kann für den rechtmäßigen Identitätsinhaber Probleme verursachen. Wenn Sie denken, dass das bei Ihnen der Fall ist, sollten Sie sich an Ihre nationale Kontaktstelle wenden und sie darüber informieren. Eine Maßnahme, die sie ergreifen können, um die Auswirkungen auf Sie zu verringern, besteht darin, (mit Ihrer Zustimmung) einige oder alle der folgenden Daten über Sie zu einer Ausschreibung im SIS hinzuzufügen:

  • Nachnamen
  • Vornamen
  • Geburtsnamen
  • frühere Namen und Aliasnamen, gegebenenfalls separat einzugeben
  • besondere, objektive, unveränderliche körperliche Merkmale
  • Geburtsort
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Lichtbilder und Gesichtsbilder
  • Fingerabdrücke, Handflächenabdrücke oder beides
  • Staatsangehörigkeiten
  • die Kategorie Ihrer Ausweisdokumente
  • das Ausstellungsland Ihrer Ausweisdokumente
  • die Anzahl Ihrer Ausweisdokumente
  • das Ausstellungsdatum Ihrer Ausweisdokumente
  • Ihre Anschrift
  • Name Ihres Vaters
  • Name Ihrer Mutter

Dies ist nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung zulässig. Daten im Zusammenhang mit Fällen, in denen die Identität einer Person missbräuchlich verwendet wurde, sind nur den Behörden zugänglich, die berechtigt sind, auf die Ausschreibung der Person, die die Identität missbraucht hat, zuzugreifen, und können nur verwendet werden, um eine falsche Identifizierung zu vermeiden. Die Ausschreibung mit Ihren Daten muss gleichzeitig mit der Ausschreibung für die Person, die Ihre Identität missbraucht, gelöscht werden – oder früher, wenn Sie dies beantragen.

Welche Rechte haben Personen in Bezug auf ihre im SIS gespeicherten Daten?

Wenn eine Person der Auffassung ist, dass ihre personenbezogenen Daten missbräuchlich verwendet wurden, berichtigt oder gelöscht werden müssen, kann sie von den in den SIS-Rechtsvorschriften anerkannten Datenschutzrechten Gebrauch machen. Dazu gehören:

  • Recht auf Zugang zu im SIS gespeicherte personenbezogene Daten
  • das Recht, unzutreffende personenbezogene Daten korrigieren oder unrechtmäßig gespeicherte personenbezogene Daten löschen zu lassen
  • das Recht, die Gerichte oder zuständigen Behörden anzurufen, um personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu löschen oder Ersatz für Schäden zu erhalten, die sich aus Verstößen gegen das Datenschutzrecht ergeben.

Laut SIS-Rechtsvorschriften hat eine Person das Recht, gemäß nationalem Recht bei der zuständigen Behörde, einschließlich eines Gerichts, Klage zu erheben, um im Zusammenhang mit einer sie betreffenden Ausschreibung Informationen zu erhalten, darauf zuzugreifen, sie zu berichtigen, zu löschen oder Schadenersatz zu erhalten (wenn die Person geschädigt wird).

Die Länder, die das SIS nutzen, haben einvernehmlich vereinbart, rechtskräftige Entscheidungen der Gerichte oder Behörden zu vollstrecken. Das bedeutet, dass eine von einem Gericht oder einer zuständigen Behörde in einem Land getroffene Entscheidung in allen Ländern, die das SIS nutzen, anerkannt und vollstreckt werden sollte.

Diese Rechte können in jedem Land ausgeübt werden, das das SIS nutzt. Die nationalen Verfahren und Kontaktstellen für Anträge auf Zugang zu Daten wurden in einem umfassenden Leitfaden zusammengefasst.